1926 Der zweite Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem ehem. Herzoghaus und dem Freistaat Anhalt wird unterzeichnet. Kulturgüter von bedeutendem Wert werden Staatsbesitz, darunter die Schlösser in Wörlitz und Oranienbaum sowie die ehemalige Hofbibliothek mit der Sondersammlung der Fürst-Georgs-Bibliothek.